Da der bisherige Gerätewagen bereits seit 33 Jahre seinen Dienst verrichtet, soll für dieses Fahrzeug Ersatz beschafft werden.
In Gesprächen mit der Kreisfeuerwehrführung und der Gemeinde Neufahrn wurde schnell deutlich, dass ein größeres Fahrzeug beschafft werden muss, um den Anforderungen im inzwischen veränderten Einsatzgebiet zu entsprechen.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
- Hohes Eigengewicht zur Eigensicherung auf der B15 Neu
- Zugfahrzeug für den Verkehrssicherungsanhänger
- Staffelbesatzung, um ausreichend Einsatzkräfte an die Einstatzstelle bringen zu können
- Flexible Beladung der Ladefläche – Allradantrieb
- Abkömmlich für überörtliche Einsätze
Laut geltender Norm kommt in dem Fall für die Feuerwehr Neufahrn nur ein Versorgungs-Lastkraftwagen in Frage. Dieses Fahrzeug wurde nach Gesprächen mit der Regierung von Niederbayern auch Mitte November 2016 bewilligt.