Persönliche Schutzausrüstung eines
Jugendfeuerwehrdienstleistenden

Unter 16 Jahre

Voraussetzungen

->       Zugehörigkeit zur Jugendgruppe

 

 

 

Bestehend aus

->       Latzhose

->       Jacke

->       Jugendfeuerwehrhelm

->       Lederschutzhandschuh

->       Gummistiefel

Unter 18 Jahre mit Basisausbildung MTA

Voraussetzungen

->       Zugehörigkeit zur Jugendgruppe

->       Mindestens 16 Jahre alt

->       Abgeschlossenes MTA Basismodul

 

Bestehend aus

->       Latzhose

->       Jacke

->       Feuerwehrhelm mit Nackenschutz

->       Lederschutzhandschuh

->       Gummistiefel

Als Mitglied der Jugendfeuerwehr erhält man ab dem ersten Tag die Schutzkleidung für die Jugendfeuerwehr. Als Vorraussetzung muss lediglich die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe gegeben sein.

Die Schutzkleidung besteht aus einer Latzhose, einer Jacke sowie einem orangenen Schutzhelm. Nach bestehen der Truppmannausbildung I und einem Mindestalter von 16 Jahren, wird dieser Helm durch den “normalen” Feuerwehrschutzhelm mit dem Aufkleber “JF” für Jugendfeuerwehr ersetzt. Erst nach erhalten des Helmes mit der Aufschrift “JF” darf der Jugendfeuerwehrler zu bestimmten Einsätzen mit ausrücken.

Ein orangefarbener Schutzmantel ergänzt die Ausstattung im Schutz gegen Kälte und Regen.