Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers
Voraussetzungen
-> Abgeschlossenes MTA Ausbildungs- und Übungsmodul
-> Abgeschlossenes 18. Lebensjahr
-> Eignungsbeurteilung „Atemschutzgeräte“
Bestehend aus
-> Bundhose mit Hosenträger des Herstellers Texport „Fire Explorer“ in der Farbe „Dunkelblau/Gold“
-> Jacke des Herstellers Texport „Fire Explorer“ in der Farbe „Dunkelblau/Gold“ mit integrierter Rettungsschlaufe zur Selbstsicherung / Selbstrettung
-> Feuerwehrhelm der Firma Schuberth mit Nackenleder
-> Feuerwehrschutzhandschuhen
-> Feuerwehrstiefeln
-> Pressluftatmer, Maske, Flammschutzhaube
-> Feuerwehrbeil, Rettungsleine
-> Funkgerät, Handlampe
Die Schutzkleidung des „Feuerwehrdienstleistenden“ in der Feuerwehr Neufahrn besitzt bereits alle Anforderung nach Euronorm für eine Brandbekämpfung im Innenangriff. So ist grundsätzlich jede Schutzkleidung eines Feuerwehrdienstleistenden für den Innenangriff geeignet. Bei der vorherigen Schutzkleidung „Bayern 2000“ musste sehr genau unterschieden werden und ggf. die Schutzausrüstung gewechselt werden.
Außerdem zählt im Löscheinsatz neben der Feuerwehreinsatzkleidung ein Pressluftatmer, bestehend aus Halterung, Lungenautomat und Pressluftflasche, zur Ausrüstung. Eine Maske, welche vollständig Mund, Nase und die Augen umschließt, wird vereinfacht gesagt durch den Pressluftatmer mit Frischluft versorgt. Eine Flammschutzhaube über dieser Maske, ähnlich einer Sturmhaube nur mit Ausschnitt für die Maske, schließt noch offene Körperstellen und schützt diese vor Wärmestrahlung und Brandverletzungen. Ein Feuerwehrbeil, eine Rettungsleine, ein digitales Handsprechfunkgerät und eine Handlampe runden die Ausrüstung des Atemschutzgeräteträgers ab.