Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers
Voraussetzungen
-> Abgeschlossenes MTA Ausbildungs- und Übungsmodul
-> Sprechfunker
-> Abgeschlossenes 18. Lebensjahr
-> Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3
Bestehend aus
-> Latzhose 2 lagig für Atemschutzgeräteträger mit einer speziellen Einlage
-> Mantel “Bayern 2000”
-> Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
-> Feuerwehrgurt
-> Feuerwehrschutzhandschuhen
-> Feuerwehrstiefeln
-> Pressluftatmer, Maske, Flammschutzhaube
-> Feuerwehrbeil, Rettungsleine
-> Funkgerät, Handlampe
Der Atemschutzgeräteträger trägt als “Grund”-Schutzanzug den Schutzanzug des Feuerwehrdienstleistenden.
Diese Ausrüstung wird im Falle eines Atemschutzeinsatzes durch eine Flammschutzhose, welche sowieso schon zur persönlichen Ausrüstung eines jeden Atemschutzgeräteträgers zählt, ergänzt. Es wurde sich in unserer Feuerwehr gezielt gegen Atemschutz-Überhosen entschieden. Solche Überhosen sind im Atemschutzeinsatz zulässig, setzen jedoch eine darunter angezogene Hose vorraus. Die in der Feuerwehr Neufahrn eingesetzten 2-lagigen Flammschutzhosen setzten keine darunter angezogene Hose vorraus.
Außerdem zählt im Löscheinsatz neben der Feuerwehreinsatzkleidung ein Pressluftatmer, bestehend aus Halterung, Lungenautomat und Pressluftflasche, zur Ausrüstung. Eine Maske, welche vollständig Mund, Nase und die Augen umschließt, wird vereinfacht gesagt durch den Pressluftatmer mit Frischluft versorgt. Eine Flammschutzhaube über dieser Maske, ähnlich einer Sturmhaube nur mit Ausschnitt für die Maske, schließt noch offene Körperstellen und schützt diese vor Wärmestrahlung und Brandverletzungen. Ein Feuerwehrbeil, eine Rettungsleine, ein Handsprechfunkgerät im 2m-Bereich und eine Handlampe runden die Ausrüstung des Atemschutzgeräteträgers ab.